Allgemeine Beförderungsbedingungen
Es gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen von Weser-Ems-Bus. Diese finden Sie hier.
Einschränkungen für den Bürgerbus
Hinweis Kinderwagen
Im Bürgerbus – der verkehrsrechtlich als PKW eingestuft ist – dürfen Kleinkinder nicht im Kinderwagen liegend befördert werden! Deshalb dürfen sie nur in einer Rückhaltevorrichtung, die auf einem Sitz befestigt wird, mitfahren. Der Kinderwagen wird dann leer mitgenommen. Eltern werden gebeten, einen geeigneten Kindersitz mitzubringen (MaxiCosi o. ä.).
Wir können nur maximal zwei Kinderwagen oder einen Rollstuhl und einen Kinderwagen mitnehmen! Lange Zwillingskinderwagen können nicht mitgenommen werden, ein Triple Buggy je nach Länge!
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr („Freifahrt“)
Menschen, deren Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, und die im Besitz eines Schwerbehinderten-Ausweises mit den Merkzeichen G, aG, H, Gl, Bl und einer gültigen Wertmarke sind, haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, also auch im Bürgerbus. Das Merkzeichen B berechtigt darüber hinaus zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson.
Fundsachen
Bevor Sie Ihren Platz verlassen schauen Sie sich bitte noch einmal um, ob Sie nichts vergessen haben.
Sollten Sie doch etwas vermissen, rufen Sie gerne an unter:
04267 – 77 02 777
Telefonnummer
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